Regress wegen 2,14 Euro
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Dr. Heribert Brück-- Kardiologe ausErkelenz und BNK-Pressesprecher Brück
© Brück
Ende letzten Jahres erhielt ich einen Regress für im 2. Quartal 2021 fälschlicherweise abgerechneten Sprechstundenbedarf. Für die Position „Dreiwegehahn“ war das wohl korrekt, obwohl wir selbst und unser Lieferant die entsprechende Änderung nicht bemerkt hatten. Die andere Position bezog sich auf Perfusorspritzen für die Stressechokardiografie, die eine Aufziehkanüle enthielten. Kanülen sind jedoch nicht als Sprechstundenbedarf abrechenbar, so weit so gut. Es waren die Spritzen damals jedoch nur inklusive der Kanüle lieferbar. Das habe ich in meiner Begründung auch so mitgeteilt und geschrieben, dass ich nur dann auf einen Widerspruch verzichten würde, wenn man mir auch Spritzen ohne Kanüle liefern könne.
Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein hat offensichtlich meiner Argumentation entsprochen und damit den Widerspruch der AOK Rheinland/Hamburg – namens und im Auftrag aller nordrheinischen Krankenkassen und Krankenkassenzusammenschlüssen – hervorgerufen. Die hatten meine Einlassung offensichtlich gar nicht zur Kenntnis genommen.
Es handelt sich dabei um einen Betrag von 2,14 €, ja Sie haben richtig gelesen: 2,14 €. Dafür verschickt die AOK ein dreiseitiges Schreiben, der Beschwerdeausschuss wird aktiviert und das Porto alleine für den Brief, den ich erhielt, beträgt schon 1,00 €.
Ich bin wohl der Meinung, dass den Krankenkassen alles gezahlt werden muss, was ihnen zusteht, aber ich frage mich tatsächlich, ob man nicht auch als Krankenkasse wirtschaftlich handeln muss. Oder will hier nur eine Abteilung ihre Daseinsberechtigung beweisen, wobei das Vorgehen eher dafür spricht, dass sich niemand wirklich mit der Sache beschäftigt hatte. Ich habe an dieser Stelle keine weiteren Aktionen geplant, da Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen. Die 2,14 € kann ich verschmerzen und vielleicht fehlt der AOK Rheinland/Hamburg ja noch genau dieser Betrag für ihre Bandenwerbung im Borussenstadion.