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Als belegärztliche Leistung

GBA beschließt Kostenübernahme für perkutanen interatrialen Shunt bei schwerer Herzinsuffizienz

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Weg für eine neue vertragsärztliche Leistung freigemacht: Die Implantation eines perkutanen interatrialen Shunts soll künftig unter engen Voraussetzungen von Krankenkassen übernommen werden.

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