Als belegärztliche Leistung
GBA beschließt Kostenübernahme für perkutanen interatrialen Shunt bei schwerer Herzinsuffizienz
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Weg für eine neue vertragsärztliche Leistung freigemacht: Die Implantation eines perkutanen interatrialen Shunts soll künftig unter engen Voraussetzungen von Krankenkassen übernommen werden.