Umfrage zeigt Druck auf schwangere Ärztinnen

Mutterschutzgesetz-- Ärztinnen bekommen in der Schwangerschaft häufig zu wenig Unterstützung durch den Arbeitgeber. Eine bundesweite Befragung zeigt, wo es hakt.

Von Madlen Schäfer Veröffentlicht:
Die Gesetzeslage erlaubt es schwangeren Ärztinnen, oftmals nicht weiterzuarbeiten. TolikoffPhotography/Getty Images/iStock

Die Gesetzeslage erlaubt es schwangeren Ärztinnen, oftmals nicht weiterzuarbeiten. TolikoffPhotography/Getty Images/iStock

© TolikoffPhotography/Getty Images/iStock

Rund die Hälfte der schwangeren Ärztinnen hat Bedenken, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. Das geht aus der größten bundesweiten Befragung unter schwangeren Ärztinnen hervor. Insgesamt 4.800 schwangere Ärztinnen und Medizinstudentinnen haben an der Onlinebefragung im November und Dezember 2022 teilgenommen. Ein Netzwerk ärztlicher Organisatoren, darunter unter anderem der Marburger Bund und der Deutsche Ärztinnenbund, haben die Umfrage realisiert. Ein Drittel der befragten Frauen hat ihren Arbeitgeber im zweiten und dritten Monat über ihre Schwangerschaft informiert. Ungefähr 26 % der Befragten gaben an, ihre Schwangerschaft im vierten oder fünften Monat mitgeteilt zu haben. Ein Prozent habe die Schwangerschaft sogar gar nicht gemeldet. „Das ist ein trauriges Ergebnis“, sagt Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

Sorgen von schwangeren Ärztinnen

„Einerseits wollte ich die Schwangerschaft verkünden, da die Arbeitsbelastung einfach zu hoch war (Intensivstation, kaum und nicht planbare Pausen). Andererseits bedeutete das für mich einen massiven Karriereknick. Ich stand kurz vor der Facharzt-Prüfung und sollte die Leitung Intensiv übernehmen (hatte ich de facto schon)“, berichtet eine Ärztin in der Befragung über ihre Sorgen.

Gründe für die Bedenken von schwangeren Ärztinnen seien vor allem Einschränkungen bei der Weiterbildung zur Fachärztin, ein Verbot von Operationen sowie sonstige Tätigkeitsverbote. Damit einher geht die Angst vor einem Knick in der Karriere, weil etwa die Facharztprüfung nach hinten verschoben werden muss.

Beschäftigungsverbot als Generallösung

Viele schwangere Ärztinnen wollen weiterarbeiten, können aber nicht. Der Grund: Oftmals werde mit der Meldung der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhängt. Bei durchschnittlich 61 % der Teilnehmerinnen wurden allgemeine Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen. Kam es zu einer Gefährdungsbeurteilung, leitete sich in den vergangenen zwei Jahren bei mehr als der Hälfte der Fälle ein betriebliches Beschäftigungsverbot ab. In einem Drittel der Fälle gab es eine Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit, wie etwa keine OPs. „Oftmals machen sich die Arbeitgeber nicht die Mühe, genauer zu ermitteln, wie und in welchem Umfang eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft möglich sein kann“, sagt Johna.

Ich finde, Schwangere sollten nicht kämpfen müssen.

Dabei könne vor allem eine individuelle Gefährdungsbeurteilung helfen, den Schwangeren eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. „Ich finde, Schwangere sollten nicht kämpfen müssen“, resümiert Johna. Die Kommentare aus der Umfrage zeigen auch gute Erfahrungen: „In unserer Abteilung wurde viel Wert auf die Mitbestimmung der Schwangeren gelegt. Wer operieren wollte, durfte dies auch unter Schutzmaßnahmen“.

Das Nord-Süd-Gefälle

„Im Norden berichten uns die Kolleginnen von vielen positiven Umstrukturierungen am Arbeitsplatz“, sagt Johna. Es gebe ein regelrechtes Nord-Süd-Gefälle. Dahingegen würden die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg eher negativ auffallen. „Da müssen wir sehr viel Aufklärungsarbeit leisten“, sagt Maya Niethard, Projektleiterin der Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS).

Quelle-- Ärztezeitung, 23. Februar 2023

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